2017 hat Schwarz-Gelb in NRW den Mindestabstand zu Windrädern auf 1.500 Meter verdoppelt. Das war völlig unsinnig und unbegründet. Das sieht auch das Oberverwaltungsgericht Münster so und kritisiert das Vorgehen der Landesregierung in einem aktuellen Urteil.
Für das Erreichen unserer Klimaziele brauchen wir einen Ausbau der Erneuerbaren Energien. Dafür wird auf Bundesebene gerade intensiv an einer Neuregelung bzgl. der Abstände gearbeitet. In NRW muss aber schon jetzt Schluss sein mit der Windkraftverhinderungspoli