Die Dortmunder SPD-Bundestagsabgeordnete Sabine Poschmann warnt vor den weitreichenden Auswirkungen eines möglichen Bleimunitionsverbots auf die Schießsportarten und das Schützenwesen. „Die schweren Folgen, die solch ein Verbot hätte, wurden in der Sitzung des Sportausschusses am 17. Januar noch einmal ganz deutlich“, so die sportpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion.
Die Experten vom Deutschen Skiverband (DSV) und vom Deutschen Schützenbund (DSB) konnten im Ausschuss stichhaltig darlegen, warum bleifreie Munition die hohen Anforderungen an die Präzision der Schüsse nicht erfüllen kann. „Daher ist meine ganz klare Haltung: Sollte die EU die Verwendung von Bleimunition verbieten, muss eine Ausnahme für Schießsportarten und das Schützenwesen gelten“, betont Poschmann. Andernfalls würden traditionelle Schützenfeste gefährdet, und europäische Athletinnen und Athleten wären in den Schießsportarten mit Ersatzmunition international nicht mehr wettbewerbsfähig. Auch Dortmund mit dem Landesleistungszentrum des Westfälischen Schützenbundes und seinen etwa 30 Schützenvereinen wäre betroffen.
Poschmann fügt hinzu: „Ein Verbot von Bleimunition für diese Bereiche wäre auch deshalb unverhältnismäßig, weil das Schützenwesen und der Schießsport bereits heute erhebliche Anstrengungen unternehmen, um die Umweltbelastung durch Blei so gering wie möglich zu halten. Hierzu gehören unter anderem Maßnahmen wie Fangsysteme. Die Betroffenen gehen zudem äußerst verantwortungsvoll mit der Munition um. Es ist ja nicht so, dass wild in der Gegend herumgeschossen wird.“
Auf EU-Ebene liegt derzeit ein Vorschlag von Wissenschaftlern zur Beschränkung von Bleimunition vor. Die EU-Kommission ist nun gefordert, einen politischen Vorschlag zur Handhabung dieses Themas vorzulegen. „Wir haben erste Signale erhalten, dass die EU-Kommission Schützenfeste ausnehmen möchte. Dies begrüße ich ausdrücklich, jedoch erwarte ich, dass die Kommission ihren Worten Taten folgen lässt und eine solche Regelung in den konkreten Vorschlag aufnimmt. Zudem müssen die Ausnahmen explizit auch für die Schießsportarten gelten“, betont Sabine Poschmann abschließend.