Es ist schon nicht so einfach, sich durch die
Corona-Hilfsmaßnahmen zu navigieren, bestätigt auch die Dortmunder
Bundestagsabgeordnete Sabine Poschmann. Hintergrund sei die Reaktion der
Regierung auf veränderte Bedingungen und den sich verändernden Kreis der
Betroffenen. Deutlich macht sie dies an den Forderungen des Handels. Dadurch,
dass der Lockdown im November/Dezember nicht das erhoffte Ergebnis gebracht
hat, wurden weitere Branchen in den Lockdown einbezogen. Mit Erfolg, denn die
Ansteckungszahlen sinken. Damit sich der Handel in diesen Zeiten über Wasser
halten könne, wurde die Überbrückungshilfe III gegenüber der Überbrückungshilfe
II deutlich ausgeweitet. Ab dem neuen Jahr können nun auch Kosten für
verderbliche Ware und Saisonartikel geltend gemacht werden, so Poschmann.
Ähnlich verhält es sich für die Reise- u. Veranstaltungsbranche, die anteilig
rückwirkend Vorbereitungs- bzw. Ausfallkosten erstattet bekommen.
Diese Verbesserungen befinden sich nun in der Umsetzung,
das heißt sie werden programmiert und sind im Februar beantragbar, erklärt
Poschmann. Die Zeitverzögerung sei für die Unternehmen mehr als ärgerlich und
bringe Existenzängste mit sich, das wird Poschmann auch in Gesprächen mit
Dortmunder Unternehmern übermittelt.
Sie fordere deshalb den Wirtschaftsminister zur Eile auf.
Poschmann: Zwar fließen Gelder durch die Abschlagszahlungen, doch die
Unternehmen benötigen fürs Überleben den gesamten Betrag. Aktuell seien in NRW rund 90 % der beantragten
Überbrückungshilfe II (Laufzeit bis 12/2020) ausbezahlt. Bei der
November-/Dezemberhilfe seien in der Regel die Abschläge nun geflossen. Die
Erstattung der tatsächlich beantragten Kosten erfolge zurzeit.
Bei generellen Fragen bietet Poschmann gerne ihre Hilfe
an. Dazu reicht eine E‑Mail mit der Fragestellung unter Sabine.Poschmann@bundestag.de