Das Engagement hat sich gelohnt. Die Ausweitung des Meisterbriefes kommt,
kommentiert die SPD-Bundestagsabgeordnete Sabine Poschmann den aktuellen
Gesetzentwurf zur Reform des Handwerks.
Der vorliegende Vorschlag aus dem Bundeswirtschaftsministerium sieht vor, dass
12 von 52 Gewerken wieder in die Anlage A der Handwerksordnung zurückgeführt
werden. Dazu gehören: Fliesen‑, Platten- und Mosaikleger, Betonstein- und
Terrazzohersteller, Estrichleger,
Behälter- und Apparatebauer, Parkettleger, Rollladen- und
Sonnenschutztechniker, Drechsler und Holzspielzeugmacher, Böttcher,
Glasveredler, Schilder- und Lichtreklamehersteller, Raumausstatter sowie Orgel-
und Harmoniumbauer.
Seit Oktober letzten Jahres hat die Koalitionsarbeitsgruppe Meisterbrief,
der Poschmann als Beauftragte der SPD-Bundestagsfraktion für Mittelstand und
Handwerk angehört, die Wiedereinführung der Meisterpflicht in einigen Gewerken
geprüft. In diesem Zusammenhang wurden die einzelnen Gewerke, Gewerkschaften
und Verbände in einem breiten Beteiligungsverfahren eingebunden. Poschmann:
Auch in Dortmund habe ich mit Verbänden, Unternehmen und der Handwerkskammer
das für und wider intensiv diskutiert.
Nachdem sich Schadensfälle aufgrund mangelnder Qualifikationen häuften und
Ausbildungszahlen zurückgingen, hatte die Koalition eine Prüfung der
Rückführung vereinbart. Unser Ziel ist, das Handwerk zu stärken und die Kunden
zu schützen, erläutert die heimische Abgeordnete diese Entscheidung. Viele
Gewerke haben die Ausweitung auch gefordert, weil sie mit dem Meistertitel
wieder attraktiver für Fachkräfte werden.
Nun ist es wichtig, dass der Entwurf zügig in den Bundestag eingebracht
wird, damit das Gesetz Anfang nächsten Jahres in Kraft treten kann, so
Poschmann. Die Koalitionsarbeitsgruppe wird den Entwurf morgen beraten.
Die Ausweitung der Meisterpflicht wurde vom Bundeswirtschaftsministerium
juristisch geprüft. Die Hauptkriterien für die Rückführung sind
Gefahrengeneigtheit und Kulturgüterschutz.
Für die Handwerker, die aktuell keinen Meister haben, wird es einen
Bestandsschutz geben. Poschmann: Allein in Dortmund mit 33.000 Beschäftigten
im Handwerk arbeitet inzwischen jeder vierte Betrieb in einem zulassungsfreien
Gewerk 1.060 von insgesamt 4.215 Betrieben. Daher ist dieser Schutz wichtig.
Nach fünf Jahren soll es eine Evaluierung des Gesetzes geben.
Neben der Rückführung muss es
weitere Reformen geben. So muss der in der vergangenen Wahlperiode begonnene
Branchendialog vom Wirtschaftsminister wieder aufgenommen werden und die
Tarifbindung im Handwerk gestärkt werden, fordert Poschmann.
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