Wir dürfen die Handwerker nicht im Regen stehen lassen. Die
vielen kleinen und mittleren Unternehmen sollen nicht länger für Kosten
aufkommen, die sie nicht verursacht haben, fordert die Handwerksbeauftragte
der SPD-Fraktion, Sabine Poschmann, am Freitag in der Bundestagsdebatte zur
Reform der Mängelhaftung.
Der Gesetzentwurf ermöglicht es Handwerksunternehmen
zukünftig, die Kosten für den Ein-und Ausbau beim Ersatz mangelhaften Materials
vom Händler oder Hersteller zurückzuverlangen. Allerdings können diese sich
noch immer durch Allgemeine Geschäftsbedingungen davor schützen. Handwerker
müssten somit z.B. gegen Baumarktketten klagen, um ihr Recht durchzusetzen. Daher
setzt sich Poschmann für ein Verbot von Regelungen in AGBs ein, die den Ersatz
von Ein- und Ausbaukosten ausschließen.
Auf Poschmanns Initiative hin hatten die Arbeitsgruppe
Wirtschaft & Energie sowie die AG Recht und Verbraucherschutz der
SPD-Fraktion bereits im Vorfeld in einem gemeinsamen Beschluss, eine AGB-feste
Ausgestaltung des Gesetzes gefordert.
Beispiel:
Ein Handwerker verlegt Fliesen. Nach einiger Zeit meldet sich der
Auftraggeber, denn die Fliesen lösen sich wieder. Grund: Der Kleber war nicht
in Ordnung. Der Kunde verlangt Nachbesserungen vom Handwerker. Der muss diesem
Wunsch natürlich nachkommen ? bleibt
aber auf seinen Arbeitskosten sitzen, obwohl der Kleber die Ursache für die
Ausbesserung war.
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