Aktuell wird das Bürokratieentlastungsgesetz des Bundeswirtschaftsministeriums im Deutschen Bundestag beraten. Die Mittelstandsbeauftragte der SPD-Bundestagsfraktion Sabine Poschmann: Der Entwurf ist ein großer Schritt, um Unternehmen von unnötigem bürokratischem Aufwand zu entlasten. Allerdings plädiere ich dafür, den Schwellenwert für die Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter zu erhöhen und diesen Punkt in den Gesetzentwurf aufzunehmen.
Die Erhöhung des Schwellenwertes von derzeit 410 auf mindestens 800 Euro würde vor allem für kleine und mittlere Unternehmen eine spürbare Entlastung von unnötiger Bürokratie bringen und die Liquidität aller Unternehmen für mehr Investitionen erhöhen. Der Schwellenwert ist seit Jahrzehnten unverändert, weshalb die SPD-Bundestagsfraktion eine Anpassung für dringend erforderlich hält, erklärt die Bundestagsabgeordnete. In der öffentlichen Anhörung zu dem Gesetzentwurf, die in dieser Woche stattfand, haben die Experten die Forderung der SPD unterstützt.
Der Gesetzentwurf hätte bereits diese Woche im Plenum abschließend beraten werden sollen. Poschmann: Wir haben uns jedoch dafür entschieden, die Lesung zu schieben, damit wir unseren Koalitionspartner noch von der Erhöhung der Schwellenwerte und der Verankerung im jetzigen Gesetzentwurf überzeugen können. Die mittelständische Wirtschaft soll mit dem Gesetz um rund 744 Millionen Euro pro Jahr entlastet werden. Es sieht bislang vor, kleine Unternehmen wie auch Existenzgründer von bestehenden statistischen Meldepflichten zu befreien, Mitteilungspflichten zu reduzieren sowie steuerliche Verfahren zu vereinfachen. Ich würde sehr begrüßen, wenn wir den Mittelstand durch die Erhöhung des Schwellenwertes noch stärker entlasten könnten, ergänzt die Dortmunderin.
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