Der Bundestag hat heute das Gesetz zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten beschlossen. Sabine Poschmann: Auch wenn das Gesetz nur eine Vorratsdatenspeicherung in engen Grenzen vorsieht, so kann ich diesem nicht zustimmen. Es greift tief in die Grundrechte der Bürger ein und stellt sie unter Generalverdacht. Die Dortmunder SPD-Bundestagsabgeordnete stimmte daher heute gegen die Vorlage. Sie erklärt ihre Ablehnung zudem mit der umstrittenen Wirksamkeit der Vorratsdatenspeicherung bei der Terror- und Verbrechensbekämpfung.
Das Gesetz sieht vor, künftig Internet- und Telefonverkehrsdaten zehn Wochen lang zu speichern. Dies beinhaltet die Informationen, wer wann mit wem telefoniert oder eine E‑Mail geschrieben hat. Die Inhalte der Kommunikation werden nicht dokumentiert.
Um die Grundrechte der Betroffenen auf Datenschutz und Schutz ihrer Privatsphäre zu wahren, soll der Datenabruf dabei nur zur Verfolgung von schwersten Straftaten möglich sein. Daten von Berufsgeheimnisträgern wie Journalisten, Anwälten oder Ärzten unterliegen einem Verwertungsverbot. Es gibt einen strengen Richtervorbehalt, das heißt Ermittlungsbehörden dürfen nur auf richterlichen Beschluss hin die Daten abrufen. Der Straftatenkatalog wurde zudem deutlich reduziert.
Die Vorlage ist zwar deutlich restriktiver als das 2010 vom Bundesverfassungsgericht gekippte Gesetz. Dennoch bin ich mir sicher, dass auch diese ein diffus bedrohliches Gefühl des Beobachtet-seins hervorrufen wird, wie es schon damals im Urteil hieß. Und dieser Preis ist definitiv zu hoch, erklärt Poschmann.
Die Abgeordnete beklagt zudem, dass das Gesetz überstürzt und ohne Zeit für eine breite Diskussion, basierend auf stichhaltigen empirischen Erkenntnissen und grundrechtlichen Erwägungen, verabschiedet wurde.