Gestern wurde unser Koalitionsantrag angenommen, in dem wir die Bundesregierung auffordern, bei den laufenden Verhandlungen im Rahmen der EU-Transparenzinitiative darauf zu achten, dass unsere hohen Qualitätsstandards beim Berufszugang und bei der Berufsausübung im Handwerk und bei den Freien Berufen gewahrt bleiben.
Dabei stellen wir klar, dass wir uns den Harmonisierungen zwischen den EU-Staaten nicht verschließen und die EU-Transparenzinitiative begrüßen. Dennoch müssen die Harmonisierungen notwendig und sinnvoll sein.
Ich habe in meiner Rede betont, dass das sowohl für das Handwerk als auch für die 1,2 Millionen Freiberufler mit 3,3 Millionen Mitarbeitern in Deutschland gilt. Neben den verschiedenen Zulassungsregeln gilt dies insbesondere auch für die Kosten- und Honorarordnungen der Freien Berufe. Sie stellen Rechtssicherheit für den Dienstleister und für den Auftraggeber her. Sie verhindern einen Preis- und Verdrängungswettbewerb auf Kosten der Qualität und zu Lasten kleiner Büros. Zudem sichern die Regelungen eine am Gemeinwohl orientierte Leistungserbringung. Mehrere Gutachten haben bereits 2013 im Zuge der Novelle der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) bestätigt, dass diese mit EU-Recht vereinbar ist.
Darüber hinaus sehen wir keine Notwendigkeit für die Europäische Kommission, das Fremdkapitalverbot für Anwalts- und Steuerberatungskanzleien in Frage zu stellen: Die bestehenden Regelungen sichern die Unabhängigkeit der Berufsausübung. Und sie dienen dem Verbraucherschutz, weil sie einen möglichen Interessenkonflikt zwischen den Gewinnerwartungen der Kapitalgeber und denen des Kunden von vornherein verhindern.
Die SPD-Bundestagsfraktion kann nicht erkennen, dass unterschiedliche Regelungen zwischen den EU-Mitgliedstaaten den freien Handel und Wettbewerb per se behindern. Deshalb fordern wir die Bundesregierung auf, bei ihren Verhandlungen mit der EU an den bewährten Standards festzuhalten und die Vorteile unseres Systems auf europäischer Ebene deutlich herauszustellen: die hohe Qualität der Dienstleistungen, den Verbraucherschutz sowie die Bedeutung des Handwerks und der Freien Berufe im dualen Ausbildungssystem.