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03. Juli 2015
Wahlkreis

Rede zum Antrag „Meis­ter­brief und bewähr­te Stan­dards für Freie Beru­fe erhal­ten“

Rede zum Antrag „Meis­ter­brief und bewähr­te Stan­dards für Freie Beru­fe erhal­ten“
03. Juli 2015
Wahlkreis

Ges­tern wur­de unser Koali­ti­ons­an­trag ange­nom­men, in dem wir die Bun­des­re­gie­rung auf­for­dern, bei den lau­fen­den Ver­hand­lun­gen im Rah­men der EU-Trans­pa­renz­in­itia­ti­ve dar­auf zu ach­ten, dass unse­re hohen Qua­li­täts­stan­dards beim Berufs­zu­gang und bei der Berufs­aus­übung im Hand­werk und bei den Frei­en Beru­fen gewahrt blei­ben.

Dabei stel­len wir klar, dass wir uns den Har­mo­ni­sie­run­gen zwi­schen den EU-Staa­ten nicht ver­schlie­ßen und die EU-Trans­pa­renz­in­itia­ti­ve begrü­ßen. Den­noch müs­sen die Har­mo­ni­sie­run­gen not­wen­dig und sinn­voll sein.

Ich habe in mei­ner Rede betont, dass das sowohl für das Hand­werk als auch für die 1,2 Mil­lio­nen Frei­be­ruf­ler mit 3,3 Mil­lio­nen Mit­ar­bei­tern in Deutsch­land gilt. Neben den ver­schie­de­nen Zulas­sungs­re­geln gilt dies ins­be­son­de­re auch für die Kos­ten- und Hono­rar­ord­nun­gen der Frei­en Beru­fe. Sie stel­len Rechts­si­cher­heit für den Dienst­leis­ter und für den Auf­trag­ge­ber her. Sie ver­hin­dern einen Preis- und Ver­drän­gungs­wett­be­werb auf Kos­ten der Qua­li­tät und zu Las­ten klei­ner Büros. Zudem sichern die Rege­lun­gen eine am Gemein­wohl ori­en­tier­te Leis­tungs­er­brin­gung. Meh­re­re Gut­ach­ten haben bereits 2013 im Zuge der Novel­le der Hono­rar­ord­nung für Archi­tek­ten und Inge­nieu­re (HOAI) bestä­tigt, dass die­se mit EU-Recht ver­ein­bar ist.

Dar­über hin­aus sehen wir kei­ne Not­wen­dig­keit für die Euro­päi­sche Kom­mis­si­on, das Fremd­ka­pi­tal­ver­bot für Anwalts- und Steu­er­be­ra­tungs­kanz­lei­en in Fra­ge zu stel­len: Die bestehen­den Rege­lun­gen sichern die Unab­hän­gig­keit der Berufs­aus­übung. Und sie die­nen dem Ver­brau­cher­schutz, weil sie einen mög­li­chen Inter­es­sen­kon­flikt zwi­schen den Gewinn­erwar­tun­gen der Kapi­tal­ge­ber und denen des Kun­den von vorn­her­ein ver­hin­dern.

Die SPD-Bun­des­tags­frak­ti­on kann nicht erken­nen, dass unter­schied­li­che Rege­lun­gen zwi­schen den EU-Mit­glied­staa­ten den frei­en Han­del und Wett­be­werb per se behin­dern. Des­halb for­dern wir die Bun­des­re­gie­rung auf, bei ihren Ver­hand­lun­gen mit der EU an den bewähr­ten Stan­dards fest­zu­hal­ten und die Vor­tei­le unse­res Sys­tems auf euro­päi­scher Ebe­ne deut­lich her­aus­zu­stel­len: die hohe Qua­li­tät der Dienst­leis­tun­gen, den Ver­brau­cher­schutz sowie die Bedeu­tung des Hand­werks und der Frei­en Beru­fe im dua­len Aus­bil­dungs­sys­tem.

 

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