Der Empfänger einer Zahlung kann nachträglich belangt werden, wenn er hätte erahnen können, dass dem damaligen Kunden die Zahlungsunfähigkeit drohte. Momentan haben wir daher das Problem, dass Mittelständlern die Gefahr droht, bis zu zehn Jahre Geld an den Insolvenzverwalter eines früheren Kunden zurückzahlen zu müssen. Zudem werden dadurch gängige Geschäftspraktiken wie Stundungen und Ratenzahlungen trotz langer Geschäftsbeziehungen unterbunden, die aber über kleine Durststrecken hinweghelfen und somit Insolvenzen eher verhindern.
Die Grundzüge der Neuregelung des Insolvenzrecht sehen vor, dass die Frist, innerhalb der ein Insolvenzverwalter erhaltene Zahlungen zurückfordern kann, von zehn auf vier Jahre verkürzt werden soll. Die geltende Zehnjahresfrist soll nur noch im Ausnahmefall bei Vermögensverschiebungen, die Schuldner und Gläubiger einvernehmlich zu Lasten der Masse vornehmen, gelten.
Vor allem kleine und mittelständische Unternehmen, die Dortmunds Wirtschaft zu 99 Prozent ausmachen, werden davon profitieren.
Ich freue mich zudem, dass zukünftig Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer keine Sorgen haben müssen, ausbezahlte Löhne an insolvente Arbeitgeber zurückzahlen zu müssen. Dies war bislang ebenfalls möglich. Mit dem neuen Gesetz sollen Gehaltszahlungen, die länger als drei Monaten nach Erbringung der Arbeitsleistung zurückliegen, anfechtungsfrei sein.
Um diese wichtigen Verbesserungen für Unternehmen und Arbeitnehmer rasch erreichen zu können, wollen wir ein zügiges Gesetzgebungsverfahren und dieses möglichst noch 2015 zum Abschluss bringen.