Familien werden wie schon im vergangenen Jahr einen Kinderbonus
erhalten. Dieser beträgt 150 Euro pro Kind und wird wie das Kindergeld
direkt ausgezahlt. Damit alle Familien profitieren, wird er nicht auf
die Grundsicherung angerechnet. Für Eltern mit sehr hohen Einkommen wird
der Kinderbonus auf den steuerlichen Freibetrag angerechnet. So kommt
er zielgenau denjenigen Familien mit normalen und geringen Einkommen
zugute.
Für erwachsene Grundsicherungsempfängerinnen und ‑empfänger wird es einen einmaligen Corona-Zuschuss
von 150 Euro geben. Damit sollen ihre finanziellen Mehrbelastungen in
der Pandemie ausgeglichen werden, zum Beispiel für Hygieneartikel oder
wegen des Wegfalls von Unterstützungsangeboten wie den Tafeln oder dem
kostenlosen Mittagessen in Schule und Kita.
Der in der Krise bewährte erleichterte Zugang in die Grundsicherung
ohne Vermögensprüfung, ohne Prüfung der Wohnung wird bis Ende 2021
verlängert. Das kommt auch Solo-Selbstständigen und Beschäftigten in
Kurzarbeit zugute, die ihr Kurzarbeitergeld aufstocken.
Viele Unternehmen
sind in einer schwierigen Lage. Wir haben daher die von uns geschaffene
Möglichkeit nochmals verbessert, Verluste, die sie während der Pandemie
machen, mit Gewinnen aus dem Jahr davor zu verrechnen. Das hilft den
betroffenen Unternehmen und sichert Beschäftigung.
Kunst und Kultur
und ihre Veranstaltungen ebenso wie die Gastronomie sind besonders
belastet. Wir sehnen uns alle danach, dass sie unser Leben bald wieder
bereichern können und wollen sie in ihrer Vielfalt erhalten und bei der Weiterentwicklung unterstützen. Die sehr gut nachgefragte Neustarthilfe Kultur
wird mit einer Milliarde Euro zusätzlich ausgestattet. Damit werden
Theater, Konzerthäuser, Kinos und Kulturschaffende direkt unterstützt,
um Hygienekonzepte umsetzen, aber auch innovative Ideen für neue
Veranstaltungsformate entwickeln und finanzieren zu können.
Auch die Gastronomiebetriebe, die jetzt zum zweiten Mal eine lange Schließzeit überstehen müssen, wollen wir stärken. Wir hatten daher die Mehrwertsteuer auf Speisen bis zum Sommer reduziert
sie beträgt statt 19 Prozent 7 Prozent. Die Maßnahme haben wir nun
bis Ende 2022 verlängert. So können die Restaurants Verluste, die bisher
entstanden sind, länger ausgleichen.