Immer weniger Handwerksbetriebe zahlen Tariflohn, gerade noch
30 Prozent der Arbeitsverträge sind tarifvertraglich geregelt. Das müssen wir
ändern. Die Rückkehr zu einer stärkeren Tarifbindung ist für uns ein zentraler
Baustein in einem ganzen Bündel von Maßnahmen, mit dem wir die Attraktivität
des Handwerks für Auszubildende und Fachkräfte steigern. Den Auftakt machen die
Beratungen über die Rückkehr zur Meisterpflicht in bestimmten Gewerken, für die
nach der Sommerpause ein erster Gesetzentwurf vorliegen soll. Darüber hinaus
werden wir das Meister-Bafög ausbauen, Gebühren für bestandene Meisterprüfungen
erlassen und eine Mindestausbildungsvergütung einführen.
Ein entscheidender Punkt im Wettbewerb um Auszubildende und
Fachkräfte sind attraktive Arbeitsbedingungen und gute Löhne. Zwei von drei
jungen Menschen wandern nach ihrer Ausbildung im Handwerk wieder ab. Rund 35
Prozent der Abgänger suchen sich besser bezahlte Jobs in der Industrie. Eine
wesentliche Ursache dafür liegt in der Tarifflucht vieler Handwerksbetriebe.
Diese Entwicklung muss gestoppt werden.
Die Handwerksverbände und die Innungen sind als
öffentlich-rechtliche Institutionen aufgefordert, ihrer Verantwortung als
Sozialpartner der Gewerkschaften wieder stärker nachzukommen und die Tarifverhandlungen
für ihre Mitgliedsfirmen zu übernehmen. Ziel muss es sein, tarifliche Standards
bei Löhnen und Arbeitsbedingungen herzustellen und so die Attraktivität des
Handwerks insgesamt zu steigern.
Wir setzen dabei zunächst auf die Freiwilligkeit der Tarifpartner.
Sollte es in dem Bereich allerdings keine Bewegung geben und die bisherige
Entwicklung weitergehen, müssen wir diskutieren, wie wir das Handwerk stärker
in die Pflicht nehmen können. Dazu gehört dann möglicherweise auch eine Reform
der Handwerksordnung.