Aus vielen Gesprächen weiß ich, wie sehnsüchtig viele Unternehmen auf diese Nachricht gewartet haben, kommentiert die Dortmunder Bundestagsabgeordnete Sabine Poschmann den Antragsstart der Überbrückungshilfe III. Ich bin sehr froh, dass die Beantragung ab heute möglich ist. Innerhalb von drei Tagen nach Antragsstellung soll bereits die Auszahlung erster Abschläge erfolgen. Diese können für mehrere Monate beantragt werden, so dass in den Unternehmen die Liquidität gewährleistet werden kann.
Die Überbrückungshilfe richtet sich an Unternehmen, die von der Corona-Pandemie betroffen sind, und soll die Finanzierung der fortlaufenden Fixkosten sicherstellen. Hier die wesentlichen Voraussetzungen und Inhalte:
- Gefördert wird der Zeitraum von November 2020 bis Juni 2021.
- Antragsberechtigt sind Unternehmen, Soloselbständige und Freiberufler aus allen Branchen.
- Voraussetzung ist ein Umsatzeinbruch in einem Monat von 30 Prozent.
- Die Zuschusshöhe ist mit bis zu 1,5 Millionen Euro pro Monat höher als bisher.
- Auch die Abschlagszahlung wurde erhöht und kann bis zu 100.000 Euro pro Monat betragen.
- Die Berechnung der Zuschusshöhe ist abhängig von der Umsatzentwicklung im Förderzeitraum und staffelt sich entsprechend.
Die Beantragung ist möglich unter www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de und muss über einen Steuerberater, Rechtsanwalt, Buchprüfer oder Wirtschaftsprüfer erfolgen.