Um Unternehmen einfacher und besser zu unterstützen, haben wir die
Überbrückungshilfe verbessert. Antragsberechtigt sind Unternehmen, die
in einem Monat einen
Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Vergleich zum Referenzmonat
im Jahr 2019 erlitten haben. Sie können die Überbrückungshilfe III für
den betreffenden Monat beantragen. Ein darüberhinausgehender Nachweis
entfällt. Innerhalb von drei Tagen nach Antragsstellung soll bereits die
Auszahlung erster Abschläge erfolgen. Diese können für mehrere Monate
beantragt werden, so dass in den Unternehmen die Liquidität
gewährleistet werden kann.
Der Förderzeitraum umfasst den November 2020 bis Juni 2021.
Außerdem haben wir die monatlichen Höchstbeträge deutlich erhöht und
vereinheitlicht: Unternehmen können bis zu 1,5 Millionen Euro
Überbrückungshilfe pro Monat erhalten (statt 200.000 bzw. 500.000 Euro).
Die Abschlagszahlungen werden auf 100.000 Euro erhöht. Erste Abschlagszahlungen sind im Februar zu erwarten, die endgültige
Bescheidung durch die Länder ab März. Wie bisher gilt: Die Fixkostenerstattung
ist abhängig vom Umsatzrückgang.