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12. März 2015
Wahlkreis

Voll­stän­di­ge Über­nah­me der Kos­ten für die Unter­brin­gung von Flücht­lin­gen durch den Bund

Voll­stän­di­ge Über­nah­me der Kos­ten für die Unter­brin­gung von Flücht­lin­gen durch den Bund
12. März 2015
Wahlkreis

Die anhal­tend hohen Flücht­lings­zah­len stel­len unse­re Städ­te und Gemein­den vor finan­zi­el­le und städ­te­bau­li­che Her­aus­for­de­run­gen, die in zahl­rei­chen Fäl­len von den Kom­mu­nen nicht mehr allei­ne getra­gen wer­den kön­nen.

In Dort­mund leben mitt­ler­wei­le nach Aus­kunft der Stadt Dort­mund ca. 2.800 Flücht­lin­ge (Zah­len bis Ende Febru­ar 2015), die Leis­tun­gen nach dem Asyl­be­wer­ber­ge­setz erhal­ten. Die Stadt rech­net damit, dass wei­ter­hin ca. 50 Flücht­lin­ge pro Woche Dort­mund zuge­wie­sen wer­den. Die genau­en Zah­len sind schwer zu ermit­teln, da per­ma­nent Per­so­nen hin­zu­kom­men oder aus Dort­mund weg­ge­hen. Bei der Rats­sit­zung in Dort­mund am 26.03.15 sol­len zu die­sem The­ma die genau­en Zah­len und Kos­ten vor­ge­stellt wer­den.

Die von der Bun­des­re­gie­rung im letz­ten Jahr ein­ge­lei­te­ten Sofort­maß­nah­men sowie die Bereit­schaft der Bun­des­re­gie­rung, jeweils 500 Mil­lio­nen Euro in den Haus­halts­jah­ren 2015 und 2016 für die Unter­brin­gung und Betreu­ung von Flücht­lin­gen an die Län­der zu geben, sind ers­te wich­ti­ge Schrit­te, um Städ­te und Gemein­den zu ent­las­ten. Die­se rei­chen aus unse­rer Sicht aber bei Wei­tem nicht aus. Unse­re Kom­mu­nen sind in hohem Maße bereit, Hil­fe zu leis­ten. Wir dür­fen sie aber nicht bei der Bewäl­ti­gung der Fol­gen inter­na­tio­na­ler Kon­flik­te und Kri­sen allei­ne las­sen. Die Auf­nah­me von Flücht­lin­gen und deren Unter­brin­gung und Betreu­ung ist eine gesamt­staat­li­che und kei­ne kom­mu­na­le Auf­ga­be.

Die NRW-Lan­des­grup­pe in der SPD-Bun­des­tags­frak­ti­on hat dazu auch einen Beschluss gefasst, indem das Bun­des­mi­nis­te­ri­um der Finan­zen und das Bun­des­mi­nis­te­ri­um des Inne­ren auf­ge­for­dert wird, einen Vor­schlag zu unter­brei­ten, der die voll­stän­di­ge Über­nah­me der Kos­ten für die Unter­brin­gung und Betreu­ung von Flücht­lin­gen durch den Bund vor­sieht. Die­ser Vor­schlag kann und darf nicht erst im Rah­men der wei­te­ren Bera­tun­gen der Arbeits­grup­pen zwi­schen Bund und Län­dern zur künf­ti­gen Gestal­tung der Bund-Län­der-Finanz­be­zie­hun­gen ab 2020 vor­ge­legt wer­den. Er muss viel­mehr so schnell wie mög­lich erar­bei­tet und umge­setzt wer­den. Nur so wird den betrof­fe­nen Städ­ten und Gemein­den schnell und nach­hal­tig gehol­fen. Dabei ist dar­auf zu ach­ten, dass eine mög­li­che Kos­ten­kal­ku­la­ti­on neben der Fra­ge der Finan­zie­rung von Unter­brin­gungs­mög­lich­kei­ten eben­so die kom­mu­na­len Inte­gra­ti­ons­kos­ten vor Ort ein­be­zieht.

Wir for­dern die Bun­des­re­gie­rung auf, einen Vor­schlag zur voll­stän­di­gen Über­nah­me der Kos­ten für die Unter­brin­gung und Betreu­ung von Flücht­lin­gen noch vor der par­la­men­ta­ri­schen Som­mer­pau­se zu erar­bei­ten und zu ver­ab­schie­den.

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