Bund und Länder haben gestern weitere Entlastungen aufgrund
der steigenden Energiepreise beschlossen bzw. konkretisiert. Hier die
wichtigsten Punkte in Kürze:
Soforthilfe: Der Bund übernimmt den Dezember Gas- oder
Fernwärme-Abschlag. Bezahlt man den Gasanbieter direkt, wird der Abschlag nicht
abgebucht oder unverzüglich zurückerstattet. Läuft die Abwicklung über den/die
Vermieter:innen, wird die Entlastung bei der jährlichen
Betriebskostenabrechnung gutgeschrieben. Wurden die Abschläge für Dezember
bereits erhöht, ist der Erhöhungsbetrag im Dezember nicht zu bezahlen bzw. wird
zurückerstattet. Egal welche Konstellation: Das Verfahren läuft automatisch.
Gaspreisbremse: Die Bremse soll ab dem 1.3.2023 kommen,
allerdings wird angestrebt, sie rückwirkend ab Februar wirken zu lassen. Jede*r
Kunde bekommt 80 % des Grundbedarfs zu einem Festpreis von 12 Cent/kWh, bei
Fernwärme 9,5 Cent. Der Grundbedarf richtet sich nach der
Jahresverbrauchsprognose, die dem September-Abschlag 2022 zugrunde gelegt
wurde. Für die Industrie ist eine Bremse bei 70 % des Verbrauchs von 2021 für 7
Cent/kWh geplant.
Härtefallfonds: Es wird verschiedene Fonds geben, um
Sonderfälle abzudecken. Insgesamt ist dafür ein Volumen von 12 Milliarden Euro
vorgesehen. Dazu gehört beispielsweise ein Fonds für Mieter:innen, die mit
Pellets, Öl, Gas aus Tanks etc. heizen. Auch für mittelständische Unternehmen,
für die die Abschlagsübernahme nicht ausreicht, wird es weitere Unterstützungen
geben. Und für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen, die ihren Energiebedarf
nicht weiter absenken können.
Strompreisbremse: Diese soll ähnlich aussehen wie die
Gaspreisbremse. Für Verbraucher:innen und Unternehmen sowie für die Industrie
wird eine Pauschale zu einem festen Preis übernommen. Verbraucher:innen und
Unternehmen erhalten 80 % (Abschlagszahlung September 2022) des Stroms zu 40
Cent/kWh. Die Entlastung wird monatlich von den Versorgern direkt mit dem
Abschlag verrechnet. Industrieunternehmen erhalten den Strom für 13 Cent pro
Kilowattstunde für 70 % des
Vorjahresverbrauchs. Die Bremse soll ab dem 1.1.2023 greifen. Finanziert wird
sie durch die Abschöpfung von Zufallsgewinnen.
49--Ticket: Das Ticket kommt digital und bundesweit das
ist nun beschlossen. Unklar ist noch, ob es sich schon zum 1.1.2023 realisieren
lässt. Alternativ zum 1. Februar.
Mit den anderen bereits abgeschlossenen und laufenden
Unterstützungen ist das insgesamt ein riesen Paket, das es angesichts der Krise
auch benötigt. Die Details stehen noch nicht zu jeder Maßnahme fest, aber es
wird weiter mit Hochdruck daran gearbeitet. Ziel ist es, dass wir alle gut
durch den Winter kommen!