Um die Wirtschaft zu stabilisieren, sind einige
Maßnahmen notwendig, wie beispielsweise das Fachkräfteeinwanderungsgesetz. Aber
auch beim Bürokratieabbau sind weitere Schritte nötig. Deswegen muss zügig ein
Entwurf des dritten Bürokratieentlastungsgesetzes vom
Bundeswirtschaftsministerium vorgelegt werden.
Ein Abbau von Bürokratie darf allerdings nicht
einhergehen mit einem Abbau von Sozial- und Umweltstandards. Das heißt, es
müssen andere, konkrete Vorschläge auf den Tisch, die für spürbare Entlastungen
sorgen. Dabei denke ich beispielsweise an eine Anhebung der Grenze für die
Abschreibung von Geringwertigen Wirtschaftsgütern von 800 auf 1.000 Euro, eine
branchenspezifische Gelangensbestätigung, ein mögliches Antragsverfahren
hinsichtlich der umsatzsteuerlichen Organschaft oder eine Wahloption bei der
Weiterleitung von Strom. Grundsätzlich müssen Betroffene in Zukunft früher in
Gesetzgebungsprozesse eingebunden werden. Nur so können Maßnahmen
praxistauglich und passgenau gestaltet werden.
Wichtig ist auch, dass wir auf allen Ebenen vorankommen.
In den Ländern hängt die Digitalisierung des Vollzuges weit hinterher. Wir
müssen weg vom Papier hin zu einheitlichen digitalen Standards und Formaten.
Auch schnellere Betriebsprüfungen sind nötig. Auf EU-Ebene müssen Bürokratiekosten
von vornherein stärker begrenzt werden. Daher muss eine europäische one in,
one out-Regel kommen.
Um den
Prozess nun etwas zu beschleunigen, werde ich eine Initiative starten und mit
meinen Unionskollegen die Gespräche intensivieren.