Die Koalitionsspitzen haben sich auf einen Kompromiss zum Asylpaket II geeinigt. Darin enthalten ist endlich unsere Forderung, dass Flüchtlinge nach der Ausbildung in Deutschland zwei Jahre arbeiten dürfen. Zudem entfällt die jährliche Neugenehmigung des Aufenthalts während der Ausbildungszeit. Beides führt zu deutlich mehr Rechtssicherheit für Auszubildende und Unternehmer und dient damit einer besseren Integration.
Flüchtlinge haben dadurch die Gewissheit, dass sie im Anschluss an ihre Ausbildung ihre erlernten Qualifikationen einbringen und weitere Praxiserfahrungen sammeln können. Für die Unternehmer zahlt sich ihr Ausbildungsengagement stärker aus. Zudem gibt es ihnen mehr Planungssicherheit und schafft so insgesamt mehr Anreize, Ausbildungsplätze zur Verfügung zu stellen. Aus diesem Grund haben sich auch Gewerkschaften und Wirtschaftsverbände immer wieder für die “3+2‑Lösung” ausgesprochen. Wichtig ist auch, dass nun mehr junge Menschen von dieser Regelung profitieren, denn die Altersgrenze für einen Ausbildungsbeginn wurde von 21 auf 25 Jahre hochgesetzt.
Jedes Unternehmen, jeder Ausbilder, der zusätzlich einen Flüchtling an die Hand nimmt, leistet die beste Integrationsarbeit, die wir uns vorstellen können.
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