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19. Dezember 2014
Wahlkreis

Poschmann begrüßt Refor­mie­rung des Insol­venz­an­fech­tungs­rechts

Poschmann begrüßt Refor­mie­rung des Insol­venz­an­fech­tungs­rechts
19. Dezember 2014
Wahlkreis

Der Emp­fän­ger einer Zah­lung kann nach­träg­lich belangt wer­den, wenn er hät­te erah­nen kön­nen, dass dem dama­li­gen Kun­den die Zah­lungs­un­fä­hig­keit droh­te. „Momen­tan haben wir daher das Pro­blem, dass Mit­tel­ständ­lern die Gefahr droht, bis zu zehn Jah­re Geld an den Insol­venz­ver­wal­ter eines frü­he­ren Kun­den zurück­zah­len zu müs­sen“, erklärt die Mit­tel­stands­be­auf­trag­te der SPD-Bun­des­tags­frak­ti­on Sabine Poschmann. „Zudem wer­den dadurch gän­gi­ge Geschäfts­prak­ti­ken wie Stun­dun­gen und Raten­zah­lun­gen trotz lan­ger Geschäfts­be­zie­hun­gen unter­bun­den, die aber über klei­ne Durst­stre­cken hin­weg­hel­fen und somit Insol­ven­zen eher ver­hin­dern“, Poschmann wei­ter. 

SPD und CDU/CSU haben sich nun in Gesprä­chen auf die Grund­zü­ge einer Neu­re­ge­lung im Insol­venz­recht geei­nigt. Die Frist, inner­halb der ein Insol­venz­ver­wal­ter erhal­te­ne Zah­lun­gen zurück­for­dern kann, soll von zehn auf vier Jah­re ver­kürzt wer­den. Die gel­ten­de Zehn­jah­res­frist soll nur noch im Aus­nah­me­fall bei Ver­mö­gens­ver­schie­bun­gen, die Schuld­ner und Gläu­bi­ger ein­ver­nehm­lich zu Las­ten der Mas­se vor­neh­men, gel­ten.

Vor allem klei­ne und mit­tel­stän­di­sche Unter­neh­men, die Dort­munds Wirt­schaft zu 99 Pro­zent aus­ma­chen, wer­den davon pro­fi­tie­ren. 

Poschmann: „Ich freue mich zudem, dass zukünf­tig Arbeit­neh­me­rin­nen und Arbeit­neh­mer kei­ne Sor­gen haben müs­sen, aus­be­zahl­te Löh­ne an insol­ven­te Arbeit­ge­ber zurück­zah­len zu müs­sen“. Dies war bis­lang eben­falls mög­lich. Mit dem neu­en Gesetz sol­len Gehalts­zah­lun­gen, die län­ger als drei Mona­ten nach Erbrin­gung der Arbeits­leis­tung zurück­lie­gen, anfech­tungs­frei sein.

„Um die­se wich­ti­gen Ver­bes­se­run­gen für Unter­neh­men und Arbeit­neh­mer rasch errei­chen zu kön­nen, wol­len wir ein zügi­ges Gesetz­ge­bungs­ver­fah­ren und die­ses mög­lichst noch 2015 zum Abschluss brin­gen“, erklärt Poschmann.

Die Pres­se­mit­tei­lung als PDF her­un­ter­la­den. 

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