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20. Januar 2021
Wahlkreis

Ände­run­gen bei den Coro­na­hil­fen

Ände­run­gen bei den Coro­na­hil­fen
20. Januar 2021
Wahlkreis

Die Über­brü­ckungs­hil­fe III wird noch­mals deut­lich ver­bes­sert: Ab sofort ist jedes Unter­neh­men antrags­be­rech­tigt, das in einem Monat einen Umsatz­ein­bruch von min­des­tens 30 Pro­zent im Ver­gleich zum Vor­jahr hat­te. Außer­dem wird die För­de­rung groß­zü­gi­ger: Es gibt jetzt bis zu 1,5 Mio. Euro Über­brü­ckungs­hil­fe pro Monat. Das gilt auch für Novem­ber und Dezem­ber 2020. Auch die beson­de­ren Her­aus­for­de­run­gen des Ein­zel­han­dels wer­den berück­sich­tigt, denn Abschrei­bun­gen auf Sai­son­wa­re kön­nen jetzt zu 100 Pro­zent als Fix­kos­ten ange­rech­net wer­den. Außer­dem wird die Neu­start­hil­fe für Selbst­stän­di­ge auf ein­ma­lig 50 Pro­zent des Refe­renz­um­sat­zes ver­dop­pelt und die maxi­ma­le Betriebs­kos­ten­pau­scha­le auf 7.500 Euro erhöht.

 Wei­te­re Infor­ma­tio­nen gibt es auf der Home­page des Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­ums.

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